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Verkaufen, vermieten, selbst bewohnen: Diese Möglichkeiten haben Sie im Fall einer Scheidung

Bei einem Scheidungsfall muss in vieler Hinsicht für klare Verhältnisse gesorgt werden, besonders wenn man eine gemeinsame Immobilie besitzt. Damit Sie nicht in Zeitdruck geraten und überfordert reagieren, erläutern wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten.



Mögliche Vorgehensweisen

Die erste Variante wäre, die gemeinsame Immobilie zu verkaufen. Dies ist meist die beste Option, wenn sich die Ex-Partner nicht einigen können oder wollen. Die Immobilie wird abgegeben, das Geld wird untereinander aufgeteilt und jeder beginnt einen neuen Lebensabschnitt in einem eigenen Haus oder einer eigenen Wohnung. Meist kann man so die Vergangenheit am besten hinter sich lassen und es kommt zu weniger Streitigkeiten.

Eine andere Option wäre die Vermietung der gemeinsamen Immobilie. Hier bleiben die Ex-Partner die Eigentümer und würden von den Mieteinnahmen profitieren. Jedoch müssten Sie hier vereinbaren, ob einer oder beide gleichberechtigt als Ansprechpartner gelten oder ob man im besten Fall eine Hausverwaltung beauftragt, die sich um alles kümmert. Die Option, nach ein paar Jahren entscheiden zu können, ob einer der Ex-Partner nochmal dort einzieht, ist hier ein großer Vorteil. Solange gilt die Immobilie als Wertanlage.

Ein kleiner Junge mit streitenden Eltern im Hintergrund

Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, dass die Immobilie weiterhin von einem der Partner bewohnt bleibt. Meist kommt das jedoch nur selten vor, da die Partner hier wichtige gemeinsame Entscheidungen treffen müssen und das nur funktioniert, wenn sie nicht zerstritten sind.

Verstehen die Ex-Partner sich weiterhin gut, ist dies eine optimale Lösung für die gemeinsamen Kinder, da sie in ihrem Zuhause bleiben können. Der eine Partner muss dann jedoch den anderen Partner auszahlen. Somit geht das Haus in seinen Eigentum über, aber auch alle Verpflichtungen werden ihm übertragen. Außerdem muss er in der Lage sein, ab dann alle regelmäßigen Kosten alleine zu tragen.

Besteht zu dem Ex-Partner jedoch noch ein freundschaftliches Verhältnis, kann das Haus in zwei separate Wohnungen umgebaut werden. So können beide Parteien die gemeinsame Immobilie weiterhin nutzen.

Die richtige Entscheidung treffen

Um die beste Option für Sie und Ihren Ex-Partner zu finden, sollten Sie offen miteinander kommunizieren. Nur so können beider Wünsche und Interessen vertreten und die bestmögliche Lösung gefunden werden.

Ein Makler kann Ihnen unabhängig von Ihrer Entscheidung als neutraler Berater zu Seite stehen. Ob Sie die Immobilie vermieten, verkaufen oder auch umbauen wollen, wir unterstützen Sie bei allen Aufgaben und vermitteln Ihnen die richtigen Kontakte. Außerdem erstellen wir Ihnen eine Wertermittlung Ihrer Immobilie, um die Entscheidungsfindung zu erleichtern.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin. Wir von Isermann Immobilien unterstützen Sie auch in diesen schweren Zeiten.

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