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Immobilie geerbt, was nun?

Für Trauernde gibt es kaum einen schwereren Moment, um weitreichende Entscheidungen zu treffen. Die Tatsache, alle sich mitbringenden Herausforderungen zu stemmen und die Erbangelenheiten zeitig zu klären, sollte nicht unterschätzt werden. Besonders in diesen Zeiten möchten wir Sie unterstützen und über alle wichtigen Aspekte informieren.

Erste Entscheidungen treffen

Ein Erbe auszuschlagen oder anzunehmen ist keine leichte Entscheidung, da häufig auch Schulden, diverse Steuern und viele weitere Kosten auf Sie zukommen. Sind Sie alleiniger Erbe, können Sie diese Entscheidung für sich fällen, bei mehreren Erben jedoch müssen Sie sich als Erbengemeinschaft einigen. Daher ist es sehr wichtig, alle Eckdaten der Immobilie zu kennen, Fakten zu klären und das für sich bestmögliche weitere Vorgehen abzuwägen. Wäre die Immobilie direkt bezugsfähig oder würde eine Renovierung anstehen? Ist das Haus oder die Wohnung für einen der Erben interessant? Was für einen Wert hat die Immobilie überhaupt?

Um die Situation für Sie weniger belastend zu gestalten und sicher zu sein, dass Sie den richtigen Weg einschlagen, ist es immer von Vorteil, einen professionellen Immobilienmakler einzuschalten. Dieser kann Sie in allen Erbangelenheiten beraten und Ihre Immobilie auf Wunsch auch vermarkten.

Verschiedene Vorgehensweisen 

Kleines Modellhaus wird in Händen gehalten

Meist können die Erben zwischen drei Varianten entscheiden. Verkaufen oder vermieten Sie Ihre Immobilie oder möchten Sie doch selbst dort einziehen und ein neues Zuhause gründen. Alle drei Optionen bringen ihre Vor- und Nachteile mit sich.

Können Sie sich von der Immobilie trennen? Dann wäre der Verkauf des Hauses oder der Wohnung eine Lösung. Hierbei werden Sie von allen Verpflichtungen zur Immobilie entbunden und erhalten ein gewisses Kapital zum Sparen, Anlegen oder weiter verwenden. Auch als Erbengemeinschaft ist dies eine einfache Lösung, da man den Betrag nach dem Verkauf untereinander aufteilen kann.

Ist die Immobilie jedoch Heimat für Sie oder trägt zu viele Erinnerungen mit sich, die man nicht einfach so abgeben möchte, ist auch die Vermietung eine Möglichkeit. Hier bleibt die Immobilie in Ihrem Eigentum und Sie erhalten dazu noch einen monatlichen Mietbetrag zu Ihrer Verfügung. Doch die Pflichten eines Eigentümers sind auch nicht zu unterschätzen, denn anfallende Kosten und Probleme liegen immer noch in Ihrer Verantwortung. Zusätzlich einen passenden Mieter finden ist auch mit Zeit und Nerven verbunden. Hierbei sollte Sie im besten Fall ein erfahrener Makler unterstützen.

Die dritte Variante ist die Selbstnutzung der Immobilie. Hier haben Sie jedoch Ihren Umzug und möglicherweise eine Renovierung bevorstehen, die finanziert werden muss. Im Falle einer Erbengemeinschaft müssen die anderen Erben ausgezahlt werden.

Fristen einhalten

Ist die Immobilie stark verschuldet und Sie entscheiden sich, das Erbe auszuschlagen, sollten Sie dies schriftlich und fristgerecht innerhalb von sechs Wochen nach dem Erbfall einreichen. Für den Verkauf, die Vermietung oder den Eigenbezug haben Sie mehr Zeit, jedoch sollten Sie den möglichen Verfall und den Verlust einer leerstehenden Immobilie im Kopf haben.

Wir von Isermann Immobilien möchten Sie unterstützen, die beste Entscheidung für Ihre Erbschaftsimmobilie zu treffen. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin, wir stehen Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite.

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